Werterhaltende Investitionen sind steuerlich abziehbar, während wertvermehrende Investitionen Mehrleistungen sind, die eine Erhöhung des Mietzines erlauben.
Ebenso verringern die wertvermehrende Investitionen die Grundstücksgewinnsteuer, bei einem allfälligem Verkauf der Liegenschaft.
Werterhaltende Massnahmen (steuerlich abziehbar)
- dienen dazu, Nutzungswert der Liegenschaft zu erhalten bzw. instand zu stellen
- allgemeine Renovationen (z.B. Malerarbeiten, Auswechseln von Fliesen oder Tapeten)
- Behebung von Schäden (z.B. undichte Dächter, defekte Fenster,...)
- Ersatz eines Kühlschrankes / Backofen
Wertvermehrende Massnahmen / Investitionen für Mehrleistungen
- Verbesserung gegenüger dem ursprünglichen Zustandes
- Energetische Verbesserung (z.B. Dämmung Dach, Installation von Solaranlage)
- Ausbau Dach
- Einbau eines Liftes
- Anbau eines Wintergartens
- Modernisierung der Küche
- Kosten für ein zweite Nasszelle
- Anbau eines Balkones / Vergrösserung Balkon
- Ersatz eines alten Teppiches durch neues Parkett
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